
Abschnitt 46
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Abschnitt 46 – Zu § 27 Abs. 6:
Als Hilfsmittel können je nach Art der Last Halteseile oder Haltestangen in Betracht kommen.