
Abschnitt 35
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Abschnitt 35 – Zu § 19:
Als Schutz des Fahrers gegen Witterungseinflüsse können z.B. Fahrerkabinen, gegebenenfalls mit Standheizungen oder Klimaanlagen, in Betracht kommen.