
Abschnitt 12
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Abschnitt 12 – Zu § 7 Abs. 3:
Der Fahrer ist für die sichere Steuerung des Flurförderzeuges verantwortlich.