DGUV Vorschrift 65 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift ...

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Abschnitt 29 , Zu § 29:
Abschnitt 29
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen (bisher: BGV D22 DA)
Titel: Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen (bisher: BGV D22 DA)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 65 DA
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 29 – Zu § 29:

Gemäß § 61 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) wird dem Unternehmer zur Durchführung dieser Unfallverhütungsvorschrift eine Frist von 3 Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens gewährt.