
Abschnitt 27
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen (bisher: BGV D22 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen (bisher: BGV D22 DA)
Abschnitt 27 – Zu § 25:
Stillstandszeiten können z. B. bei längeren Liegezeiten der Wasserfahrzeuge entstehen.