
Abschnitt 17
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen (bisher: BGV D22 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen (bisher: BGV D22 DA)
Abschnitt 17 – Zu § 12 Abs. 3:
Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung siehe § 8, Druckmeßeinrichtungen siehe § 7.