
Abschnitt 2
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schwimmende Geräte (bisher: BGV D21 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schwimmende Geräte (bisher: BGV D21 DA)
Abschnitt 2 – Zu § 2 Abs. 2:
Für Wasserfahrzeuge mit Ladegeschirr siehe UVV "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" (VBG 107).