
Abschnitt 21
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern (bisher: BGV D19 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern (bisher: BGV D19 DA)
Abschnitt 21 – Zu § 11:
Hinsichtlich Größe, Anordnung und Ausstattung von Unterkunfts-, Aufenthalts- und Sanitärräumen wird auf Anhang 1 verwiesen.