
Abschnitt 9
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern (bisher: BGV D19 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern (bisher: BGV D19 DA)
Abschnitt 9 – Zu § 6:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn Schwenkbäume DIN EN 1255 "Fahrzeuge der Binnenschifffahrt; Schwenkbäume; Anforderungen, Bauarten" entsprechen.