
Abschnitt 17
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in Salpeterbädern (bisher: BGV D14 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in Salpeterbädern (bisher: BGV D14 DA)
Abschnitt 17 – Zu § 12 Abs. 1:
Diese Forderung ist für kleine Werkstücke erfüllt, wenn z. B. geschlossene Körbe verwendet werden.
Als Werkstoff für Beschickungshilfen ist Stahl geeignet. Kupfer oder Kupferlegierungen sind nicht geeignet.