
Abschnitt 8
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13 DA)
Abschnitt 8 – Zu § 4 Abs. 1:
Diese Forderung betrifft Gebäude mit Stampfanlagen.