
Abschnitt 5
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13 DA)
Abschnitt 5 – Zu § 3 Abs. 1:
Das Innere von Räumen mit offenen oder geschlossenen Anlagen ist Zone 11 im Sinne der "Explosionsschutz-Richtlinien - (EX-RL)" (ZH 1/10).
Im übrigen siehe auch DIN 4102.