
Abschnitt 36
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13 DA)
Abschnitt 36 – Zu § 24 Abs. 1:
Siehe auch § 7 und §§ 14 bis 17 der UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1).