
Abschnitt 19
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13 DA)
Abschnitt 19 – Zu § 13 Abs. 2:
Zweckmäßig ist außerdem die Verwendung schreibender Meßgeräte.