
Abschnitt 18
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13 DA)
Abschnitt 18 – Zu § 13 Abs. 1:
Das Innere von Räumen mit geschlossenen Anlagen ist Zone 11 im Sinne der "Explosionsschutz-Richtlinien - (EX-RL)" (ZH 1/10).