
§ 30
Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13)
Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver (bisher: BGV D13)
VIII. – Inkrafttreten
§ 30 – Inkrafttreten
Die Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1981 3 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Herstellung von Aluminiumbronze (Aluminium in Pulverform)" (VBG 56) vom 1. Februar 1932 außer Kraft.
3 Amtl. Anm.:
Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.