
Abschnitt 2
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kassen (bisher: BGV C9 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kassen (bisher: BGV C9 DA)
Abschnitt 2 – Zu § 2 Abs. 2:
Besondere Erschwernisse sind z. B. gegeben bei Verwahrung der Banknoten in Behältnissen, die unter Zeit- oder Doppelverschluss stehen.