
Abschnitt 25
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kassen (bisher: BGV C9 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kassen (bisher: BGV C9 DA)
Abschnitt 25 – Zu § 20 Abs. 1:
Siehe auch:
§ 10 dieser Unfallverhütungsvorschrift,
VDMA-Einheitsblatt 24990 "Geldschränke und Tresoranlagen; Begriffe",
VDMA-Einheitsblatt 24992 "Geldschränke und Tresoranlagen; Stahlschränke der Sicherheitsstufen A und B; Begriffe und Mindestanforderungen".