Abschnitt 22 - Zu § 18 Abs. 6:
Hinsichtlich der Begrenzung der pro Zeiteinheit abrufbaren Beträge siehe § 32.
Die Forderung hinsichtlich der Sperrzeit für den Hauptverschluss ist erfüllt, wenn die Sperrzeit mindestens 10 Minuten beträgt.
Siehe auch §§ 2, 5, 18 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1),
BG-Information "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (BGI 650, ZH 1/418).