
§ 4
Überfallprävention (DGUV Vorschrift 25)
Überfallprävention (DGUV Vorschrift 25)
II – Grundpflichten
§ 4 – Beurteilung der Arbeitsbedingungen zur Prävention von Überfällen (1)
(1) Red. Anm.:
MUSTER-UVV
Haben Versicherte Umgang mit Bargeld oder sonstigen Zahlungsmitteln oder Zugriff auf Wertsachen, hat der Unternehmer in seiner Beurteilung der Arbeitsbedingungen insbesondere die Gefährdung durch einen Überfall zu berücksichtigen.