DGUV Vorschrift 25 - Überfallprävention (DGUV Vorschrift 25) 

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§ 4, Beurteilung der Arbeitsbedingungen zur Prävention von Ü...
§ 4
Überfallprävention (DGUV Vorschrift 25) 

II – Grundpflichten

Titel: Überfallprävention (DGUV Vorschrift 25) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 25
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

§ 4 – Beurteilung der Arbeitsbedingungen zur Prävention von Überfällen (1)

(1) Red. Anm.:

MUSTER-UVV

Haben Versicherte Umgang mit Bargeld oder sonstigen Zahlungsmitteln oder Zugriff auf Wertsachen, hat der Unternehmer in seiner Beurteilung der Arbeitsbedingungen insbesondere die Gefährdung durch einen Überfall zu berücksichtigen.