DGUV Vorschrift 21 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift ...

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Abschnitt 90 , Zu § 37 Abs. 4:
Abschnitt 90
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Titel: Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 21 DA
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 90 – Zu § 37 Abs. 4:

Die Forderung nach Dokumentation ist z.B. erfüllt, wenn die Ergebnisse in einem Prüfbuch, einem Prüfbericht oder mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitung nachgewiesen sind.