
Abschnitt 82
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Abschnitt 82 – Zu § 34 Abs. 12:
Umschlossene Räume von abwassertechnischen Anlagen gelten als begrenzt leitfähige Räume; siehe DIN VDE 0100-706 "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Begrenzt leitfähige Räume".
Als Schutzmaßnahme stehen gleichberechtigt nebeneinander
Schutzkleinspannung,
Schutztrennung.