
Abschnitt 77
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Abschnitt 77 – Zu § 34 Abs. 6:
Hinsichtlich der erforderlichen Seilsicherung in Abhängigkeit von den Gefährdungen siehe Abschnitt 5.7.3 der "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" (ZH 1/177).