
Abschnitt 65
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Abschnitt 65 – Zu § 27 Abs. 5:
Auch beim Rauchen mit verschmutzten Händen besteht Infektionsgefahr.