
Abschnitt 42
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Abschnitt 42 – Zu § 15 Abs. 1:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn
bei Becken mit Druckluftbelüftung ausheb- oder schwenkbare Belüftungseinrichtungen eingebaut werden
oder
Becken zu Wartungszwecken entleert werden können.