
Abschnitt 19
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Abschnitt 19 – Zu § 6 Abs. 2:
Gefährdungen bestehen z.B., wenn
aufgrund hoher Strömungsgeschwindigkeit Versicherte abgetrieben werden können,
Stürze auf scharfkantige Einbauten möglich sind.