
Abschnitt 11
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Abschnitt 11 – Zu § 5 Abs. 4:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn
Bodenbelagsarten gewählt werden, die den betrieblichen Beanspruchungen genügen; siehe auch DIN 1055-3 "Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten",
wassergebundene Decken in wenig befahrenen Bereichen aufgebracht sind,
Plattenwege mit dicht aneinander anschließenden Platten verlegt sind.