
Abschnitt 10
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (bisher: BGV C5 DA)
Abschnitt 10 – Zu § 5 Abs. 3:
Hinsichtlich Verkehrswege siehe auch §§ 24 bis 27 der UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1).