
Abschnitt 34
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (bisher: BGV C3 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (bisher: BGV C3 DA)
Abschnitt 34 – Zu § 21 Abs. 5:
Hinsichtlich Geldtransporte siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Wach- und Sicherungsdienste" (BGV C7, bisherige VBG 68).