
Abschnitt 28
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (bisher: BGV C3 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (bisher: BGV C3 DA)
Abschnitt 28 – Zu § 20 Abs. 1:
Schecks gelten als Bargeld.