
Abschnitt 22
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (bisher: BGV C3 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (bisher: BGV C3 DA)
Abschnitt 22 – Zu § 13 Abs. 4:
Ein codierbares Zustimmungssystem ist z.B. ein Tastensystem, bei dem nur eine vorher eingegebene Kombination das Öffnen der gesicherten Wechselkasse ermöglicht.
Zusätzlich kann das Zustimmungssystem mit der Auslösung eines stillen Alarms kombiniert sein.