
Abschnitt 21
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (bisher: BGV C3 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (bisher: BGV C3 DA)
Abschnitt 21 – Zu § 13 Abs. 1:
Diese Forderung ist z.B. durch eine aufbruchhemmende Ausführung erfüllt.