DGUV Vorschrift 20 - Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken

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Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken
(bisher: BGV C3)

(bisher VBG 105)

Stand der Vorschrift: vom 1. April 1997

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen2
III.
Bau und Ausrüstung
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeines3
Telefon 4
Überfallmeldeanlagen 5
Optische Raumüberwachungsanlagen 6
Eingänge7
Sicherung von Bargeldbeständen8
B.
Besondere Bestimmungen
Geldwechselautomaten9
Durchschußhemmende Abtrennungen10
Geldschränke, Tresoranlagen11
Zeitverschlußbehältnisse12
Gesicherte Wechselkassen13
IV.
Betrieb
Allgemeines14
Beschäftigungsbeschränkung15
Betriebsanweisungen 16
Unterweisung 17
Alarmauslösung und -weiterleitung18
Optische Raumüberwachungsanlagen19
Verwahrung von Bargeldbeständen20
Ver- und Entsorgung von Geldbehältnissen, Geldtransporte21
Türen22
Wartung 23
V.
Prüfungen
Prüfungen24
VI.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten25
VII.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen26
VIII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten27