
Abschnitt 13
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schausteller- und Zirkusunternehmen (bisher: BGV C2 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schausteller- und Zirkusunternehmen (bisher: BGV C2 DA)
Abschnitt 13 – Zu § 4 Abs. 6:
Siehe auch § 5 Abs. 1 Nr. 2 UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (VBG 4).