
Abschnitt 63
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau (bisher: BGV C28 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau (bisher: BGV C28 DA)
Abschnitt 63 – Zu § 28 Abs. 5:
Hinsichtlich der Befolgung von Weisungen siehe § 14 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1).