
Abschnitt 35
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau (bisher: BGV C28 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau (bisher: BGV C28 DA)
Abschnitt 35 – Zu § 15 Abs. 1 Nr. 4:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn schwer entflammbare Schutzkleidung DIN EN 470-1 "Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren; Teil 1: Allgemeine Anforderungen" entspricht.
Feuerarbeiten sind insbesondere Arbeiten nach der Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" (VBG 15).