
Abschnitt 21
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau (bisher: BGV C28 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau (bisher: BGV C28 DA)
Abschnitt 21 – Zu § 11 Abs. 3:
Absperreinrichtungen sind z. B. Geländer, Ketten, Seile, Flatterleinen.