
Abschnitt 25
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung (bisher: BGV C27 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung (bisher: BGV C27 DA)
Abschnitt 25 – Zu § 17:
Als Grundlage für die Verkehrsregelung können die Bestimmungen der "Straßenverkehrs-Ordnung" sinngemäß angewendet werden.