
Abschnitt 12
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung (bisher: BGV C27 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung (bisher: BGV C27 DA)
Abschnitt 12 – Zu § 8 Abs. 6:
Die Forderung nach § 8 Abs. 6 muss bei stehendem Fahrzeug erfüllt sein. Als wesentlich ist eine Überschreitung der Außentemperatur um mehr als 5 °C anzusehen.