
Abschnitt 2
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten (bisher: BGV C25 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten (bisher: BGV C25 DA)
Abschnitt 2 – Zu § 2:
Bei Membranzelten wird die Zeltform durch Maste und Abspannungen hergestellt, z.B. Zirkuszelte.