DGUV Vorschrift 38 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift ...

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Abschnitt 7, Zu § 4:
Abschnitt 7
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Titel: Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 38 DA
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7 – Zu § 4:

Zur Leitung und Beaufsichtigung von Bauarbeiten gehört auch das Überprüfen auf augenscheinliche Mängel von Gerüsten, Geräten und anderen Einrichtungen, Schutzvorrichtungen, Böschungssicherungen usw., die von anderen zur Verfügung gestellt bzw. durchgeführt und für die eigenen Arbeiten benutzt werden. Auf § 11 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1/GUV-V A1) wird verwiesen.