DGUV Vorschrift 38 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift ...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 66, Zu § 37 Abs. 4:
Abschnitt 66
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Titel: Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 38 DA
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 66 – Zu § 37 Abs. 4:

Diese Forderung ist erfüllt, wenn der Schachtverbau durch Abstützen gegen die Schachtsohle oder Aufhängen gesichert wird.