
Abschnitt 66
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Abschnitt 66 – Zu § 37 Abs. 4:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn der Schachtverbau durch Abstützen gegen die Schachtsohle oder Aufhängen gesichert wird.