
Abschnitt 43
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Abschnitt 43 – Zu § 15a Abs. 1:
Zu den Fahrordnungen gehören z.B. Betriebsanweisungen, nur bestimmte Verkehrswege zu benutzen.
Für die Kennzeichnung von Verkehrswegen siehe Technische Regel für Arbeitsstätten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ASR A1.3