
Abschnitt 37
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Abschnitt 37 – Zu § 12 Abs. 8:
Zu den Arbeiten an Konsolgerüsten für den Schornsteinbau gehören auch die hierfür erforderlichen Gerüstbauarbeiten.
Konsolgerüste für den Schornsteinbau siehe Information "Turm- und Schornsteinbauarbeiten" (BGI 778).
Für Anseilschutz siehe auch Regeln "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (BGR/GUV-R 198) bzw. "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen" (BGR/GUV-R 199).