
Abschnitt 35
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Abschnitt 35 – Zu § 12 Abs. 5 Nr. 3:
Absperrungen können erstellt werden z.B. durch Geländer, Ketten oder Seile.