
Abschnitt 17
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Abschnitt 17 – Zu § 8 Abs. 1:
Die Gefahr des Abrutschens von Beschäftigten kann unabhängig von der Neigung auftreten
z.B. durch
Materialbeschaffenheit der geneigten Fläche,
Verschmutzung,
Witterungseinflüsse.