
Abschnitt 15
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (bisher: BGV/GUV-V C22 DA)
Abschnitt 15 – Zu § 7 Abs. 5:
Forderungen an die Benutzung von Anlegeleitern siehe auch BG-Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (BGI 694).