
Abschnitt 76
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hafenarbeit (bisher: BGV C21 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hafenarbeit (bisher: BGV C21 DA)
Abschnitt 76 – Zu § 43 Abs. 3:
Pontonlukendeckel gelten durch ihr Eigengewicht als gesichert.