
Abschnitt 46
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hafenarbeit (bisher: BGV C21 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hafenarbeit (bisher: BGV C21 DA)
Abschnitt 46 – Zu § 31 Abs. 11:
Gefährdungen können z. B. durch Pendeln, Anstoßen, Unterhaken entstehen.