
Abschnitt 17
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hafenarbeit (bisher: BGV C21 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hafenarbeit (bisher: BGV C21 DA)
Abschnitt 17 – Zu § 11:
Als Sicherung gegen Absturz können z. B. verwendet werden
Laschkörbe,
Arbeitsbühnen an Gabelstaplern.
Erforderlichenfalls sind zusätzlich persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz zu verwenden.